Sobald man einen begehrten Praktikumsplatz ergattert hat türmen sich die Fragen im Kopf. Welche Rechte und Pflichten haben Praktikanten? Steht mir ein Gehalt zu? Wie muss der Vertrag aussehen? PRAKTIKUMSFÜHRER.de hat für Sie die wichtigsten Fakten in einer 4-Teiligen Wochenserie Zusammengestellt.
Der Vertrag
Es ist ratsam, mit jedem Praktikumsbetrieb einen Vertrag abzuschließen. Denn dieser regelt nicht nur Gehalt und Arbeitszeiten, sondern dient zur Festschreibung der eigenen Aufgaben. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Erwartungen an das Praktikum im Vorfeld klar formulieren. Der Praktikumsvertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
• Name und Anschrift beider Vertragsparteien
• Beginn und Dauer des Praktikumsverhältnisses
• Ort des Praktikums
• Beschreibung des Praktikums
• Höhe der Vergütung
• Arbeitszeiten
• Dauer des Urlaubs
• Kündigungsfristen
• Hinweise auf Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Die Vergütung:
Auch wenn es sich bei einem Praktikum in erster Linie um ein Lernverhältnis handelt, ist eine angemessene Vergütung angebracht. Da es jedoch bisher keine verbindliche Richtlinie zur Vergütung von Praktikanten gibt, sind die Unternehmen nicht zur Zahlung verpflichtet. Einer Studie der „DGB-Jugend von 2007“ zufolge sind gut die Hälfte der Praktika, die nach einem Hochschulabschluss absolviert werden, unbezahlt. Dennoch gilt in vielen Unternehmen die ungeschriebene Regel, Praktikanten im Studium mindestens 300 Euro monatlich zu zahlen. Fertigen Absolventen sollte die Vergütung den Lebensunterhalt sichern können.
Was tun bei „Lohnwucher“?
Laut dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. März 2003 -6 AZR 564/01- steht bei Praktikumsverhältnissen der Ausbildungszweck im Vordergrund. Die Vergütung stellt daher eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt dar. Im Gegensatz zu Arbeitsverhältnissen, bei denen die Vergütung die Gegenleistung zur erbrachten Arbeit ist. Wenn die Vergütung in einem deutlichen Missverhältnis zur Arbeitsleistung steht, eine Zwangslage vorliegt, liegt Lohnwucher vor. In diesem Fall bestünde ein Anspruch auf den Lohn, der für die erbrachte Arbeit üblicherweise gezahlt wird. Wenn der Praktikant also nichts lernt, sondern wir ein normaler Arbeitgeber eingebunden wird gilt er auch als ein solcher. Entsprechend muss der Betroffene bezahlt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall unbedingt eine Rechtberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht!
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiel-Fälle für Lohnwucher:
Verlagspraktikantin
Praktikantin Werbeagentur
Thema morgen: Rechte und Pflichten im Praktikum