Sobald man einen begehrten Praktikumsplatz ergattert hat türmen sich die Fragen im Kopf. Welche Rechte und Pflichten haben Praktikanten? Steht mir ein Gehalt zu? Wie muss der Vertrag aussehen? PRAKTIKUMSFÜHRER.de hat für Sie die wichtigsten Fakten in einer 4-Teiligen Wochenserie Zusammengestellt.
Leider verläuft nicht jedes Praktikum, wie man es sich vorgestellt hat. Missverständnisse mit dem Chef, ständige Dienstbotengänge oder eine fehlende Vergütung bei extrem hohem Arbeitsaufwand lösen bei manchen Praktikanten den Wunsch nach einer Kündigung aus. Dabei stellen sich zugleich für viele die Fragen “Darf ich überhaupt Kündigen?”, “Wie kündige ich am besten?” und “Kann mein Praktikumsbetrieb mich auch entlassen?”. Generell gilt das Praktikum erst als beendet, wenn die vereinbarte Praktikumszeit abgelaufen ist. Jedoch gibt es drei weitere Möglichkeiten zur Vorzeitigen Beendigung.
- Denn immer gilt: Liegt ein wichtiger Grund vor, der es dir oder der anderen Seite unzumutbar macht, das Praktikumsverhältnis fortzuführen, ist eine fristlose Kündigung möglich. Was als wichtiger Grund zulässig ist, weiß jeder Arbeitsrechtsexperte oder die zuständige Gewerkschaft.
- Eine ordentliche Kündigung (ohne wichtigen Grund aber mit vier Wochen Frist zur Monatsmitte oder zum Monatsende) ist hingegen nicht immer möglich: Befristete Verträge – wie es Praktika meist sind – können nur gekündigt werden, wenn der Praktikumsvertrag oder der Tarifvertrag das vorsehen. Dann reicht aber eine schriftliche Information, dass das Praktikum beendet ist, aus. Denken Sie bei einem Pflichtpraktikum aber daran, das Studiensekretariat über Ihre Kündigung zu informieren! Außerdem sollten Sie sich in diesem Fall so schnell wie möglich ein Ersatzpraktikum besorgen.
- Wenn man mit dem Praktikumsgeber einig ist, genügt ein Aufhebungsvertrag: Man vereinbart schriftlich, dass das Praktikumsverhältnis übereinstimmend vorzeitig beendet wird.
Thema morgen: Das Praktikumszeugnis








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