Der Fall:
Ein Unternehmen stellte einen jungen Mann nach seiner berufsvorbereitenden Maßnahme als Praktikanten ein. Als Entgelt für das 17 Monate dauernde Praktikum wurden 200 Euro monatlich bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden vereinbart. Der junge Mann unterzeichnete den Praktikumsvertrag in der Hoffnung auf eine Ausbildungsstelle, die ihm in Aussicht gestellt worden war. Nach Ende des Praktikums erhielt er diese jedoch nicht. Er klagte auf eine angemessene Vergütung seiner Arbeitsleistung. Er habe wie ein normaler Arbeitnehmer gearbeitet und sei entsprechend in den Dienstplänen des Unternehmens geführt worden.
Das Urteil:
Das Gericht hielt das Entgelt von 200 Euro für sittenwidrig und unwirksam. Es habe sich nicht um ein Praktikum, sondern einen normalen Arbeitsvertrag gehandelt. An Stelle des unwirksamen Lohns trete nach dem Gesetz die übliche Vergütung für die geschuldeten Tätigkeiten. Der Arbeitgeber muss daher etwa 10.000 Euro Lohn nachzahlen.
Quelle: Arbeitsgericht Kiel





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