Schadensmeldung

Auslandskrankenversicherung

Prinzipiell gilt: Schadensfälle sind direkt dem Versicherungsträger zu melden. Die Schadensbearbeitung und Regulierung erfolgt ebenfalls direkt durch den Versicherungsträger.

Für Versicherte der AXA Krankenversicherung AG Köln:

Bitte reichen Sie die Originalbelege binnen spätestens 4 Wochen beim Versicherungsträger ein (fertigen Sie sich, falls möglich, vorab eine Kopie an). Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer Versicherungspolice sowie die Angabe Ihrer Kontaktdaten und Kontoverbindung bei.

Die Kontaktdaten des Versicherungsträgers finden Sie auf Seite 2 Ihrer Police, weiterhin Hinweise im Schadensfall.

Für Versicherte der Europäischen Reiseversicherung AG: 

Bitte füllen Sie folgendes Schadensformular aus und reichen dieses zusammen mit den Originalbelegen sowie Ihren Kontaktdaten beim Versicherungsträger ein. Die Kontaktdaten des Versicherungsträgers finden Sie auf Seite 2 Ihrer Police, weiterhin Hinweise im Schadensfall.

Für Versicherte der International Health Insurance (IHI): 

Einen detaillierten Leitfaden zur Schadenbearbeitung finden Sie in Ihrem MyInsurance Log-In Bereich unter www.esecutive.com/myinsurance. Sie können sich hier jederzeit mit Ihrem Namen, Geburtsdatum und der Policennummer einloggen und erhalten dort alle notwendigen Informationen zu Ihrer Versicherungspolice und u.a. auch zur Schadeneinreichung.

Hier sind auch die notwendigen Formulare (u.a. Schadenformular) zur Einreichung bei der Versicherung hinterlegt. 

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 0341-2252040 oder per Mail versicherungen@praktika.de zur Verfügung.