Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praktikums- und Vermittlungsprogramme auf praktika.de - individuelle Praktikumsvermittlung

Stand: 02.12.2009

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Bestimmungen gelten für Verträge über das Praktikumsprogramm zwischen der INTERNSCOUT, Inc., 555 West Beech Street, #450, San Diego, CA 92101, USA (nachstehend INTERNSCOUT genannt) und Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen (nachstehend Teilnehmer genannt) am Programm.
  2. Unser deutscher Servicepartner ist PRAKTIKA GmbH, praktika.de, Petersstraße 28, 04109 Leipzig
  3. .Die Einbeziehung der AGB erfolgt mit Bestätigung der Kenntnisnahme am Ende des Anmeldeformulars.

§ 2 Anmeldung

  1. Die Die Anmeldung zum Praktikumsprogramm ist ganzjährig möglich und erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an den deutschen Servicepartner praktika.de, PRAKTIKA GmbH, Petersstraße 28, 04109 Leipzig. Die Anmeldung ist verbindlich.
  2. Ohne Anerkennung der AGB durch Unterschrift des Teilnehmers kann INTERNSCOUT/ PRAKTIKA die Anmeldung nicht akzeptieren.
  3. INTERNSCOUT ist berechtigt zu allen Zeitpunkten, nach Absprache mit dem Teilnehmer, den gewünschten Praktikumsbereich bzw. Praktikumszeitraum abzuändern oder zu präzisieren, sofern eine Vermittlung andernfalls nicht möglich bzw. nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu realisieren ist.
  4. Der Teilnehmer muss vor bzw. bei Anmeldung alle ihn betreffenden Besonderheiten, Qualifikationen, Erfahrungen, Kenntnisse, wirtschaftliche Situation und persönliche Umstände wahrheitsgemäß erklären, die sich auf die Vermittlung direkt beziehen oder auswirken können, damit INTERNSCOUT diese von Anfang an berücksichtigen kann, z.B. Besonderheiten in der Studien- und Prüfungsordnung, Kinderbetreuung, Krankheiten und Behinderungen, abgelehnte Visa, Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz, Studienrichtung und Studiendauer.
  5. INTERNSCOUT behält sich das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen, insbesondere wenn eine erfolgreiche Vermittlung fraglich ist.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung (z.B. per Post, eMail, Telefon, Fax oder Internetformular) durch INTERNSCOUT zustande, spätestens durch den Versand der Rechnung über die Anzahlung.

§ 4 Leistungen

  1. Nach Anmeldung und Begleichung der Anzahlung (1. Zahlung, 20%) stehen dem Teilnehmer alle in den Informationsunterlagen der Praktikumsprogramme beschriebenen Leistungen zu.
  2. INTERNSCOUT behält sich eine kurzfristige Änderung der Programminhalte vor. Hierüber wird der Teilnehmer von INTERNSCOUT vorab informiert (per Post, eMail, Telefon). Will der Teilnehmer die Leistungen dann nicht mehr in Anspruch nehmen, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Information zu kündigen.

§ 5 Ablauf der Vermittlung eines Praktikumsplatzes

  1. Der Teilnehmer des Praktikumsprogrammes ist verpflichtet, stets aktiv an der Vermittlung der Stelle mitzuwirken. Dies beinhaltet u.a. die Bereitstellung von erforderlichen Informationen sowie die Beantwortung der von INTERNSCOUT gestellten Fragen im angegebenen Zeitraum. Der Teilnehmer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
  2. Die jeweiligen Fristen und Zeiträume werden situationsspezifisch per Telefon, per eMail oder per Post festgesetzt. Diese können in dringenden Situationen wenige Stunden bis einige Tage betragen.
  3. INTERNSCOUT versendet die Bewerbungsunterlagen an Unternehmen im gewünschten Berufsfeld. Dem Teilnehmer wird dann von INTERNSCOUT mitgeteilt, welche Unternehmen Interesse haben. Daraufhin muss der Teilnehmer INTERNSCOUT in der angegebenen Frist informieren, mit welchem Unternehmen er ein Bewerbungsgespräch führen möchte. Erhält INTERNSCOUT nach dem Interview eine Zusage vom Unternehmen, informiert INTERNSCOUT den Teilnehmer umgehend. Dieser muss sich dann in der angegebenen Frist verbindlich für einen Praktikumsplatz entscheiden. Dies erfolgt durch Bestätigung (mündlich, per Telefon, eMail, Post oder Fax) oder Rücksendung der von INTERNSCOUT versandten Praktikumsbestätigung per eMail, per Fax oder Post.
  4. Lehnt der Teilnehmer eine Stelle ab, muss er dies schriftlich begründen.
  5. Nach der Anmeldung bzw. nach einer Praktikumsbestätigung ist eine Änderung des Praktikumszeitraums nur mit Zustimmung von INTERNSCOUT möglich.
  6. Der Teilnehmer hat INTERNSCOUT unverzüglich von auftretenden Problemen vor und während des Praktikums zu informieren. Ist das Fortführen des Praktikums in dem jeweiligen Unternehmen für den Teilnehmer unzumutbar, wird INTERNSCOUT sich bemühen, einen alternativen Praktikumsplatz zu organisieren.

§ 6 Visum

Bei Verweigerung oder Ablehnung eines Visums durch die jeweiligen Botschaften bzw. Behörden haftet INTERNSCOUT/ PRAKTIKA naturgemäß nicht. Eine Erstattung der gezahlten Programmgebühr erfolgt nicht.

§ 7 Preise

Der Preis für das jeweilige Praktikumsprogramm ist der Preisliste zu entnehmen. Maßgebend ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung des Teilnehmers auf www.praktika.de veröffentlicht ist bzw. den aktuellen Informationsunterlagen beiliegt.

§ 8 Zahlungsweise

  1. Mit Annahme der Anmeldung durch INTERNSCOUT ist die in der Preisliste ausgewiesene Anzahlung (1. Zahlung, 20%) zu leisten. Der Restbetrag (2. Zahlung, 80%) ist fällig, wenn der Teilnehmer die Praktikumsstelle per Telefon, eMail, Post oder Fax bestätigt hat.
  2. Der Teilnehmer erhält jeweils eine Rechnung über den jeweils zu zahlenden Betrag, Dieser ist innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
  3. Verzugseintritt und Höhe der Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. INTERNSCOUT weist darauf hin, dass der Teilnehmer spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet.
  4. Der Teilnehmer kann in den Anmeldeunterlagen das Lastschriftverfahren zur Begleichung der Rechnungen wählen. Er kann die Einzugsermächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.

§ 9 Widerrufsrecht

  1. Teilnehmer haben das Recht zum Widerruf ihrer auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung. Der Widerruf muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung und Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB erfolgen. Um die Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail). Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Der Widerruf ist zu richten an den deutschen Servicepartner PRAKTIKA GmbH, Petersstraße 28, 04109 Leipzig.
  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer INTERNSCOUT die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er INTERNSCOUT insoweit ggf. Wertersatz leisten.
  3. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn INTERNSCOUT mit der Ausführung der Dienstleistung (z.B. der Vermittlung eines Praktikumsplatzes) mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.
  4. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die Online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

§ 10 Rücktritt

  1. Dem Teilnehmer steht nach Ablauf der Widerrufsfrist ein jederzeitiges vertragliches Rücktrittsrecht zu. In Ihrem Interesse empfiehlt es sich dringend, den Rücktritt schriftlich per Einschreiben zu erklären. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Erklärung bei INTERNSCOUT.
  2. Bei Rücktritt des Teilnehmers vor Praktikumsbestätigung aus Gründen, die nicht bei INTERNSCOUT liegen, wird die bis dahin geleistete Arbeit, mindestens jedoch 50% des Programmpreises zum Ausgleich bereits erfolgter Leistungen berechnet. Das gleiche gilt, wenn der Teilnehmer zwischenzeitlich durch eigene Aktivitäten einen Platz gefunden hat, wenn er seinen Plan, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren, aus persönlichem Grund ändert, bei Gründen die nicht bei INTERNSCOUT liegen bzw. wenn er trotz mehrfacher Fristsetzung der Mitarbeit unzureichend nachkommt bzw. diese verweigert.
  3. Tritt der Teilnehmer nach Praktikumsbestätigung zurück, so ist er verpflichtet, den Restbetrag (2. Zahlung, 80%) zu leisten, da INTERNSCOUT bereits erfolgreich tätig war. Hat er den Restbetrag bereits gezahlt, wird dieser einbehalten.
  4. Eine Erstattung der Anzahlung (1. Zahlung, 20%) erfolgt nur, wenn INTERNSCOUT oder eine ihrer Erfüllungsgehilfen die Gründe für eine erfolglose Vermittlung zu vertreten hat.
  5. Ersatzteilnehmer sind nicht zulässig, da es sich um eine personenbezogene individuelle Leistung handelt. Im Einzelfall behält sich INTERNSCOUT eine Ausnahmeregelung vor.
  6. Missbraucht der Teilnehmer das Programm für einen anderen Zweck als für den Vertragsgegenstand, (z.B. um die Einwanderung in ein Land zu erreichen) wird der gesamte Programmpreis bzw. hilfsweise der gleiche Betrag als Schadenersatz fällig.
  7. INTERNSCOUT hat das Recht, wenn der Teilnehmer seine Pflichten gemäß §2 verletzt und damit das Vermittlungsziel nicht erreicht bzw. unverhältnismäßig schwer erreicht werden kann, den gesamten Programmpreis hilfsweise den gleichen Betrag als Schadenersatz zu fordern.

§ 11 Praktikumsvergütung

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine vergütete Stelle. Die Zahlung eines Entgelts für das Praktikum oder Kostenerstattungen obliegen nur dem jeweiligen Praktikumsunternehmen. Ein unbezahltes Praktikum ist kein Rücktrittsgrund.

§ 12 Zertifikat

  1. Nach Beendigung des Praktikums wird dem Teilnehmer von INTERNSCOUT/ PRAKTIKA ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Praktikumsprogramm ausgestellt.
  2. Für die Ausstellung einer Referenz durch das Unternehmen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. INTERNSCOUT/ PRAKTIKA bietet hierfür Unterstützung an.

§ 13 Praktikumsbericht / Bewertungsbogen

  1. Dem Teilnehmer wird nach seinem Praktikum ein Bewertungsbogen zugesendet. Dieser sollte dann von ihm innerhalb der angegebenen Frist ordnungsgemäß ausgefüllt an INTERNSCOUT zurückgeschickt werden.
  2. Den Teilnehmern wird nachträglich eine Gutschrift i.H.v. EUR 25,00 gewährt, wenn sie sich dazu verpflichten, nach erfolgreicher Absolvierung ihres Praktikums einen Praktikumsbericht bei INTERNSCOUT/ PRAKTIKA einzureichen. Anforderungen an diesen Bericht: Formblatt Praktikumsbericht unter www.praktika.de, mindestens 5 Fotos oder 1 Video einreichen.
  3. INTERNSCOUT entscheidet dann, ob der Bericht auf die Webseite www.praktika.de eingestellt wird. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass das von ihm abgelieferte Material von INTERNSCOUT redaktionell aufbereitet wird. Er räumt INTERNSCOUT das einfache unbefristete Nutzungsrecht in Bezug auf alle Nutzungsarten an dem Bericht und den Fotos und Video ein.

§ 14 Vermittlungsprämie / Freunde werben Freunde

  1. Der Teilnehmer erhält EUR 50,00 von INTERNSCOUT, wenn er einen neuen Teilnehmer für eines der Praktikumsprogramme vermittelt.
  2. Das Gleiche gilt für den Kontakt zu neuen ausländischen Unternehmen, in das ein anderer Teilnehmer erfolgreich vermittelt werden konnte.

§ 15 Versicherungen

  1. Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthaltes im Ausland zumindest hinreichend krankenversichert sein (AKV).
  2. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung (RRV).
  3. Dem Teilnehmer steht es frei, die von INTERNSCOUT angebotenen Versicherungen abzuschließen.
  4. Der Teilnehmer muss sich mit den landestypischen reisemedizinischen Hinweisen, Impfungen und Reisegefahren vertraut machen.

§ 16 Datenweitergabe

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden damit, dass die von ihm zur Verfügung gestellten persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses (z.B. Anmeldeunterlagen, Lebenslauf, Videobewerbung usw.) im Rahmen des Praktikumsprogramms auf elektronischem Weg (z.b. per eMail) oder per Post an Unternehmen weitergeleitet werden.
  2. INTERNSCOUT übernimmt keine Haftung dafür, dass trotz Sicherheitsmaßnahmen unbefugte Dritte Zugriff auf die bereitgestellten Daten erlangen oder die Daten, durch Umstände, die INTERNSCOUT nicht zu vertreten hat, an unbefugte Dritte weitergeleitet werden.

§ 17 Haftung / Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es werden Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit geltend gemacht.

§ 18 Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.